Speedcommander

SpeedCommander ist ein Dateianager für Windows und der Norton Commander – Clone Gesäht. Typisch für diese Art von Dateimanagern ist, dass sie für die Tastatur geeignet sind, wenn sie einen Quasi-Standard der Tastenbelegungen haben, der vom MS-DOS- Original veröffentlicht ist.

Entwicklung

Die erste Ausgabe wurde im Mai 1993 in der Ausgabe 1993 des Verkaufs gemacht. In der Neuen Version Lässt sich sterben OBERFLÄCHE und Bedienung so weit Verändern ! That bei weitestgehender Beibehaltung wo erweiterten Leistungsfähigkeit das Look and Feel des Windows – Explorers nachempfunden Werden Kann. NEBEN DEM Dateimanager und die möglichkeit der Einbindung Weiteres Programm bietet Speedcommander einige integrierten Werkzeuge, darunter EINEN Text Editor (SpeedEdit) EINEM Multi-Format Betrachter, EINEM Dateipacker und andere Zeiten Werkzeuge.

Die

War die Funktion des Standard-Varianten-Hörens:

  • Voll Integrated Support für alle Archivierungsformate und ein Archivformat ( SQX )
  • FTP- Client mit SFTP- und SSL- Unterstützung
  • Integration von Internet Explorer
  • Brotkrümelnavigation
  • Dateisynchronisation
  • Vielfaches Umbenennen
  • Dateisuche
  • Sicheres Löschen von Dateien
  • Integrierte Kommandosegel

SpeedCommander Pro

Seit Version 15 wird auch eine Pro-Variante des SpeedCommander angeboten. In addition zum Funktionsumfang des Standard Variante ist also Für einen Aufpreis von 20 € unter Anderen Brennfunktionen und der zugriff auf Cloudspeicher . [2]

Kompatibilitätskit

SpeedCommander hat Unicode- Unterstützung und läuft auf allen Windows-Versionen ab Windows 7. [3] Dies ist das Installationspaket für 32-Bit- und 64-Bit-Systeme. [4]

Weblinks

  • Offizielle Webseite

Einzelstunden

  1. Hochspringen↑ Versionsgeschichte. In: speedproject.de. Abgerufen am 6. Oktober 2017 .
  2. Hochspringen↑ Die Funktion dort beide Varianten im Vergleich. Abgerufen ist 20. Januar 2017 .
  3. Hochspringen↑ Welke Windows-Version wird vorausgesetzt? Abgerufen ist 20. Januar 2017 .
  4. Hochspringen↑ Downloadseite. Abgerufen ist 20. Januar 2017 .